Seit der Einführung der ENEV (EnergieEinsparungsVerordnung) im Jahre 2002 wurde die Erstellung eines Energieausweises schrittweise eingeführt. In der ENEV 2014 schreibt der Gesetzgeber einen Energieausweis zwingend vor. Können Sie keinen vorlegen, drohen Bußgelder bis zu 15.000 €.
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises benötigen Sie folgende Unterlagen: Lageplan, Grundrisse, Baubeschreibung, | Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises benötigen Sie den Energieträger, den Heizenergieverbrauch sowie den Stromverbrauchs der letzten drei Jahre. Außerdem die beheizbare Fläche des Gebäudes, Informationen zur Gebäudeart, sowie Angaben zum Leerstand. |
Kosten des online-Bedarfsausweises 109,95 € | Kosten des online-Verbrauchsausweises 59,95 € |